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Vertragsabschluss

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber, der Mitglied bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist, beschäftigt sind, können Sie eine Freiwillige Versicherung bei der RZVK abschließen. Dies gilt auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, weil Sie sich z. B. im Erziehungsurlaub befinden.

Um einen zulagengeförderten Altersvorsorgevertrag (Riesterförderung) bei der RZVK abschließen zu können, müssen Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören.

Eine Freiwillige Versicherung für Beamte ist bei der RZVK leider nicht möglich. Gehören Sie zum nicht förderfähigen Personenkreis, ist ein zulagengeförderter Altersvorsorgevertrag nicht möglich. Informieren Sie sich dann bitte über die Entgeltumwandlung oder die Freiwillige Versicherung ohne Förderung.

Nach jedem Beitragsjahr erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre erworbenen Anwartschaften aus Ihrer Pflichtversicherung und Ihrer Freiwilligen Versicherung bei der RZVK.

Antragsverfahren

Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Freiwillige Versicherung. Nähere Erläuterungen zu den AVB sowie zusätzliche Informationen sind in den Kundeninformationen enthalten.

Nachdem Sie ein Angebot von uns erhalten haben, unterzeichnen Sie den beiliegenden Antrag. Bitte senden Sie diesen Antrag anschließend nur über Ihren Arbeitgeber an die RZVK. Mit dem Eingang des Antrags bei der RZVK kommt das Versicherungsverhältnis zustande. Über Ihre abgeschlossene Freiwillige Versicherung erhalten Sie einen Versicherungsschein.

Vertragsbeginn

Die Versicherung beginnt mit dem Ersten des Monats, den der Versicherungsnehmer im Antrag bestimmt hat. Frühestmöglicher Beginn ist der Erste des Monats der Antragsstellung.

Eine Nachzahlung für das aktuelle Beitragsjahr ist möglich.