Altersrente
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Altersrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf Altersrente als Vollrente besteht und die Wartezeit erfüllt ist.
Folgende Altersrenten sind möglich:
- Regelaltersrente (siehe Beispiel)
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (siehe Beispiel)
- Altersrente für langjährig Versicherte (siehe Beispiel)
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit*
- Altersrente für Frauen*
*nur noch für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1951 möglich
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen Alters besteht.
Grundlage für die Rentenhöhe sind die sogenannten Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Altersrente werden die Versorgungspunkte, die bis zum Beginn der Rente angesammelt wurden, mit dem festgelegten Messbetrag von 4 Euro multipliziert.
Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente vor der Regelaltersrente beginnt, wird diese um 0,3 % - maximal um 10,8 % - gekürzt. Bei den Altersrenten für besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen gelten abweichende Regelungen. Die Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel auch für Renten der Rheinischen Zusatzversorgungskasse angewendet.
Die Renten aus der Zusatzversorgung sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Von den errechneten Bruttorenten sind also noch die Krankenkassenbeiträge (14,60 % und Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse) und Pflegeversicherungsbeiträge (2,35 % zuzüglich 0,25 % für kinderlose Versicherte) abzuziehen. Zudem sind Renten steuerpflichtig. Die Höhe des steuerpflichtigen Rentenanteils hängt von der Versteuerung der Umlage während Ihrer Pflichtversicherung sowie bei der Ertragsanteilversteuerung vom Renteneintrittsalter ab.
Berechnung der Regelaltersrente (Beispiel)
Anzahl der Versorgungspunkte (VP) zum 67. Lebensjahr* | 100 VP |
multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro | 400,00 Euro |
*Abweichende Altersgrenzen bis Geburtsjahr 1963
Berechnung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Beispiel)
Anzahl der Versorgungspunkte (VP) zum 65. Lebensjahr | 90 VP |
multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro | 360,00 Euro |
Berechnung der Altersrente für langjährig Versicherte (Beispiel)
Anzahl der Versorgungspunkte (VP) zum 63. Lebensjahr | 70 VP |
multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro | 280,00 Euro |
abzüglich Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme
48 Monate x 0,3 % = 14,4 % (gesetzliche Rentenversicherung), begrenzt auf 10,8 % (tarifvertragliche Regelung): - 30,24 Euro | 249,76 Euro |
Berechnung der Nettorente (Beispiel)
Regelaltersrente | 400,00 Euro |
Krankenversicherung (14,6 %) | - 58,40 Euro |
Zusatzbeitrag Krankenversicherung (1,2 %) | - 4,80 Euro |
Pflegeversicherung (3,05 %) | - 12,20 Euro |
Aufschlag für kinderlose Versicherte in der Pflegeversicherung (0,35 %) | - 1,40 Euro |
Rente vor Steuern | 323,20 Euro |