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Warum erhalte ich zwei Leistungsmitteilungen?

Grundsätzlich werden für Renten aus der Freiwilligen Versicherung und der Pflichtversicherung getrennte Leistungsmitteilungen erstellt. Erhalten Sie eine Hinterbliebenenrente und eine Rente aus eigener Versicherung, werden ebenfalls getrennte Leistungsmitteilungen erstellt.

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