Berechnungsgrundlage
Der Aufbau der Betriebsrenten erfolgt im sogenannten Versorgungspunktemodell. Zu Beginn Ihres zusatzversorgungspflichtigen Arbeitsverhältnisses wird ein persönliches Versicherungskonto angelegt, auf dem Versorgungspunkte für Ihre spätere Betriebsrente gut geschrieben werden. Die Versorgungspunkte ermitteln sich aus Ihrem jährlichen Entgelt unter Berücksichtigung Ihres Lebensalters.
Zum 01.01.2002 wurde das Versorgungspunktemodell eingeführt. Dem Konto der Pflichtversicherten werden gemäß der Erwerbsbiographie am Ende eines Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Versorgungspunkte gut geschrieben. Abhängig von der Höhe des Einkommens und dem Lebensalter werden Versorgungspunkte ermittelt, die jährlich dem persönlichen Konto der Versicherten hinzugerechnet werden. Zur Berechnung wird das durchschnittliche Monatsgehalt (zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttogehalt : 12) ins Verhältnis zum Referenzentgelt von 1.000 Euro gestellt.
Da entsprechend dem Lebensalter der Versicherten die Anlagedauer der eingezahlten Umlagen zu unterschiedlich hohen Zinserträgen führt, werden diese Versorgungspunkte mit Hilfe einer Alterstabelle unterschiedlich bewertet.
Die so errechneten Versorgungspunkte werden abschließend mit dem versicherungsmathematisch festgelegten Messbetrag von 4 Euro multipliziert und ergeben damit den Zahlbetrag der Betriebsrente. Bei diesem Zahlbetrag ist zu beachten, dass davon noch Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen sind. Ferner kann es zu Kürzungen kommen, zum Beispiel aufgrund von vorzeitiger Inanspruchnahme der Rentenleistungen oder eines durchgeführten Eheversorgungsausgleichs zu Ihren Lasten.
Nach der Ablösung des bis zum 31.12.2001 gültigen Gesamtversorgungssystems wurden die bis dahin erworbenen Anwartschaften nach festgelegten Grundsätzen ermittelt und in Versorgungspunkte umgerechnet, die dann in das ab dem 01.01.2002 gültige Punktemodell übertragen wurden. Die Höhe des Startguthabens wurde den Versicherten mitgeteilt.
Die Versicherten erhielten die von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) errechneten Anwartschaften bis 31.12.2001 als Startgutschrift. Dabei wird zwischen rentennahen und rentenfernen Jahrgängen differenziert.
Für diejenigen, die am 01.01.2002 55 Jahre alt oder älter gewesen sind, also vor dem 2. Januar 1947 geboren wurden, orientiert sich der Besitzstand weitgehend an der Rente, die im bisherigen Zusatzversorgungsrecht als Altersrente bei Hochrechnung auf das 63. Lebensjahr erreicht worden wäre. Die ab dem Umstellungstag (01.01.2002) bis zum 63. Lebensjahr nach dem Punktemodell noch erreichbare Betriebsrente wird angerechnet. Wurde vor dem 14.11.2001 Altersteilzeit vereinbart, gilt oben genannte Berechnungsmethode auch für Versicherte, die zum 31.12.2001 jünger als 55 Jahre gewesen sind. Die Hochrechnung der Rente und der Abzug der noch erreichbaren Versorgungspunkte erfolgt allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem laut Vertrag die Rente beginnen würde.
Bei den unter 55-Jährigen erfolgte eine Ermittlung des Besitzstandes zum Stand vom 31.12.2001 nach den Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Danach wird in pauschalierter Anlehnung an das Berechnungssystem der Gesamtversorgung eine Versorgungsrente errechnet unter Annahme des Höchstversorgungssatzes von 91,75 % (Voll-Leistung); für jedes Jahr der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung erhält die versicherte Person 2,25 % der Voll-Leistung. Dieses Ergebnis wird in Versorgungspunkte umgerechnet und als Startgutschrift ebenfalls in das Punktemodell der Betriebsrente übertragen.