Erläuterungen zur Berechnung einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung aus der Pflichtversicherung
Anhand des folgenden Beispiels möchten wir Ihnen die Nachvollziehbarkeit Ihrer Berechnung erleichtern:
Ein Arbeitgeber meldet der Zusatzversorgungskasse für seinen Mitarbeiter, Herrn Mustermann, geboren am 01.06.1972, für das Jahr 2019 ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 30.000 Euro.
Beispiel Pflichtversicherung (Betriebsrente):
Zunächst ist das zusatzversorgungspflichtige Jahresentgelt ins Verhältnis zum Referenzentgelt1 in Höhe von 12.000 Euro zu setzen:
30.000 Euro : 12.000 Euro (Referenzentgelt1) = 2,5
Anschließend sind die Versorgungspunkte1 zu ermitteln, indem das Ergebnis mit dem entsprechenden Altersfaktor2 des selben Jahres - siehe nachfolgende Altersfaktorentabelle – multipliziert wird:
2,5 x 1,2 (Altersfaktor2) = 3,00 Versorgungspunkte (VP1)
Die monatliche Anwartschaft für das abgelaufene Jahr ermittelt sich abschließend durch Multiplikation der ermittelten Versorgungspunkte1 mit dem Messbetrag3:
Anwartschaft = 3,00 VP x 4 Euro (Messbetrag3) = 12 Euro monatlich
Der Versicherte hat für das Jahr 2019 eine Anwartschaft auf Altersrente aus der Pflichtversicherung (Betriebsrente) in Höhe von 12 Euro monatlich erworben.
Hinweise:
1 Die Anzahl der Versorgungspunkte für ein Kalenderjahr ergibt sich aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zv Jahresentgelts zu einem versicherungsmathematisch festgelegten Referenzentgelt von 1.000 Euro monatlich multipliziert mit dem Altersfaktor. Je jünger die versicherte Person ist, desto höher ist die Anzahl der Versorgungspunkte, denn der Beitrag einer bzw. eines Jüngeren kann für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden.
2 Altersfaktorentabelle für die Pflichtversicherung
Alter
Alters-
faktorAlter
Alters-
faktorAlter
Alters-
faktorAlter
Alters-
faktor17
3,1
29
2,1
41
1,5
53
1,0
18
3,0
30
2,0
42
1,4
54
1,0
19
2,9
31
2,0
43
1,4
55
1,0
20
2,8
32
1,9
44
1,3
56
1,0
21
2,7
33
1,9
45
1,3
57
0,9
22
2,6
34
1,8
46
1,3
58
0,9
23
2,5
35
1,7
47
1,2
59
0,9
24
2,4
36
1,7
48
1,2
60
0,9
25
2,4
37
1,6
49
1,2
61
0,9
26
2,3
38
1,6
50
1,1
62
0,8
27
2,2
39
1,6
51
1,1
63
0,8
28
2,2
40
1,5
52
1,1
64 und älter
0,8
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem jeweiligen Kalenderjahr und dem Geburtsjahr versicherten Person. Der Altersfaktor beinhaltet eine jährliche Verzinsung von 3,25 v. H. während der Anwartschaftsphase und von 5,25 v. H. während des Rentenbezuges.
3Der Messbetrag gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder. Er beträgt 4 Euro.