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Wann sollte ich einen Antrag auf Überleitung stellen?

Der neue Arbeitgeber meldet Sie bei der zuständigen Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE) an, bei der er Mitglied bzw. Beteiligter ist. Sofern vorher eine Pflichtversicherung bei einer anderen ZVE bestand, sollten Sie zeitnah über den neuen Arbeitgeber bei der nunmehr zuständigen ZVE (annehmende ZVE) einen Antrag auf Überleitung stellen.

Der Antrag auf Überleitung sollte möglichst gleichzeitig mit der Anmeldung, auf jeden Fall aber zeitnah bei der neuen ZVE erfolgen, da nur so sichergestellt ist, dass die bei der früheren Kasse erreichte Rentenanwartschaft künftig an einer eventuellen Überschussverteilung durch Bonuspunkte teilnimmt. Die annehmende ZVE informiert Sie, sobald die Überleitung durchgeführt wurde.

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