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Können Überleitungen zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen durchgeführt werden?

Nach der zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen geschlossenen Überleitungsvereinbarung werden die erworbenen Versorgungspunkte und die Versicherungszeiten übergeleitet. Versicherte, die bei der RZVK einen Antrag auf Überleitung gestellt haben, werden einen Nachweis zur Überleitung erhalten, sobald diese durchgeführt worden ist. Dies kann jedoch mehrere Wochen dauern.

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