Ende der Beschäftigung
Mit dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses endet auch Ihre Freiwillige Versicherung.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Freiwillige Versicherung als Vertrag mit eigenen Beitragszahlungen (mit oder ohne Riesterförderung) mit den gleichen Konditionen fortzuführen. Beachten Sie hierzu unsere Informationen auf der Seite Fortsetzung der Versicherung.