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Kann ich die Risikoabsicherung ändern?

Änderungen hinsichtlich der Risiken können zu Beginn eines jeden Kalendermonats von Ihnen mit Wirkung für die Zukunft im Vertrag vorgenommen werden. Diese Änderungen müssen der Zusatzversorgungskasse gegenüber schriftlich erklärt werden. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei zusätzliche Kosten.

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