Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Besonderheiten

Nachfolgend haben wir für Sie besondere Informationen zusammengestellt.

Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Rente aus der Entgeltumwandlung

Sie erhalten für die eingezahlten Beiträge eine Befreiung von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Deshalb ist die spätere Rente in vollem Umfang steuerpflichtig und Sie müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Diese gesetzlichen Regelungen sind unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie die Bruttoentgeltumwandlung abgeschlossen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Krankenversicherung und Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.

Auswirkung auf die Krankenversicherungspflicht

Privat oder freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer sollten beachten, dass die Entgeltumwandlung zu einer Reduzierung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes führt. Wird dabei die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung (2022: 64.350 Euro jährlich) unterschritten, tritt die Krankenversicherungspflicht wieder in Kraft.

Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung z. B. für Ärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts- und Architektenversorgung

Die Bruttoentgeltumwandlung führt, wenn Ihr Einkommen geringer als die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ist (2022: 7.050 Euro monatlich), zu einer Verringerung der Beiträge an Ihr Versorgungswerk. Bevor Sie eine Entgeltumwandlung abschließen, sollten Sie sich bei Ihrem Versorgungswerk über die Auswirkungen auf Ihre Altersversorgung erkundigen.