Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht des Bundes
Gerne können Sie zukünftig auch Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) auf dem Portal „Digitale Rentenübersicht“ des Bundes abrufen.
Hierzu benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer.
Diese wird zu einer eindeutigen Identifikation auf dem Portal benötigt. Wenn Sie Ihre Anwartschaften digital abrufen möchten, übersenden Sie uns bitte Ihre Steueridentifikationsnummer über das folgende Formular:
Ihre Daten sind nicht mehr aktuell? Bitte teilen Sie sämtliche Änderungen Ihrem Arbeitgeber mit.
Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft über das Portal „Digitale Rentenübersicht“ für Ihre Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung bei Ihrer Zusatzversorgungkasse frühestens nach Vorliegen Ihrer SteuerIdentifikationsnummer und Schaffung aller technischen Voraussetzungen möglich sein wird.
Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.