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Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht des Bundes

Gerne können Sie zukünftig auch Ihre Ansprüche aus der betrieblichen Alters­ver­sorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) auf dem Portal „Digitale Renten­übersicht“ des Bundes abrufen.
Hierzu benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer.

Diese wird zu einer eindeutigen Identifikation auf dem Portal benötigt. Wenn Sie Ihre An­wart­schaften digital abrufen möchten, übersenden Sie uns bitte Ihre Steuer­identifi­kations­nummer über das folgende Formular:

 

Hiermit stimme ich der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der
Datenschutzverordnung zu.


Ihre Daten sind nicht mehr aktuell? Bitte teilen Sie sämtliche Änderungen Ihrem Arbeitgeber mit.

Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft über das Portal „Digitale Renten­übersicht“ für Ihre Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung bei Ihrer Zusatz­versorgungkasse frühestens  nach Vorliegen Ihrer Steuer­Iden­tifikations­nummer und Schaffung aller technischen Voraussetzungen möglich sein wird.

Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Hallo Welt;