Kapitalanlagen
Die Kapitalanlage bei den Rheinischen Versorgungskassen (RVK) ist geprägt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen. Dabei werden Investitionen in Rentenanlagen erstklassiger Bonität und in Aktieninvestments aus verschiedenen Ländern und Anlagestilen getätigt.
Ergänzt wird das Portfolio durch die Anlage in Immobilieninvestments, welche sowohl über Fonds als auch als Direktanlage im Bestand der Versorgungskassen zu finden sind. Durch die Ausnutzung positiver Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Segmenten lassen sich die impliziten Risiken der Kapitalanlage insgesamt reduzieren.
Auszug unserer Immobilienanlagen
Oberster Leitsatz bei der Kapitalanlage der RVK ist und bleibt ein hoher Grad an Diversifikation zur Risikoverteilung bzw. -reduktion. Daher wird jede einzelne Asset-Klasse und jedes einzelne Produkt hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, den Risikoaspekten sowie den Liquiditätsbedürfnissen der RVK genau betrachtet und analysiert.
Nachhaltigkeit
Als kommunale Versorgungskasse messen die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) der Nachhaltigkeit eine besondere Bedeutung bei.
Die Kernaufgaben der RVK in der Beamten- und Zusatzversorgung liegen in der Erfüllung und langfristigen Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber den bei den Mitgliedern der RVK versicherten Personen. Mit diesen Kernaufgaben leisten die RVK einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Lebensgrundlagen nach Abschluss des aktiven Berufslebens für sehr viele Menschen in ihrem Geschäftsgebiet und tragen damit in einem übergreifenden Verständnis zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.
Die nachfolgenden Angaben beinhalten verpflichtend offenzulegende Informationen nach Art. 3 ff Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) und beziehen sich auf die RVK als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie ihre rechtlich unselbstständige Sonderkasse „Rheinische Zusatzversorgungskasse“, jeweils mit eigener Satzungskompetenz, eigenem Budget und eigenem Selbstverwaltungsorgan.
Soweit die RVK für die Erfüllung ihrer Kernaufgaben auf den Einsatz und die damit einhergehende Ertragskraft von Kapitalanlagen zurückgreifen, setzt sich der grundsätzliche Anspruch der RVK – im Rahmen ihrer treuhänderischen Verantwortung – auch in der Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage fort. Dabei orientieren sich die RVK in ihrer Kapitalanlage an Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance).
Die Fokussierung auf Nachhaltigkeitsbestrebungen in der Kapitalanlage liegt bei den RVK im Wesentlichen im Verantwortungsbereich von externen Vermögensverwaltern, da diese den weit überwiegenden Teil des zur langfristigen Sicherstellung der Zahlungsverpflichtungen eingesetzten Kapitals verwalten. Die Leistungsfähigkeit der von den RVK beauftragten Vermögensverwalter in Bezug auf Nachhaltigkeit ist und wird u. a. dadurch sichergestellt, dass dem Thema Nachhaltigkeit bereits bei der Auswahl der Vermögensverwalter eine wesentliche Bedeutung beigemessen wird. Darüber hinaus wird das Thema Nachhaltigkeit in den Sitzungen der Anlageausschüsse adressiert und diskutiert, um die Zielanforderungen an die Vermögensverwalter mit dem Status Quo abzugleichen, den Umsetzungserfolg zu bewerten und auf dieser Grundlage ggf. Steuerungsmaßnahmen – soweit notwendig – einleiten zu können.
Die RVK verstehen die Formulierung und anschließende Berücksichtigung von Kriterien zur Sicherung von Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage als einen dynamischen Prozess und befinden sich daher in einem kontinuierlichen Austausch mit den von ihr beauftragten Vermögensverwaltern im Hinblick auf eine Prüfung und ggf. notwendige Anpassung des in den jeweiligen Mandaten vorgegebenen Ansatzes zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien.
Es stehen grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten und Maßnahmen zur Verfügung, um das Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage zu berücksichtigen, wobei die konkrete Ausgestaltung von Maßnahmen – durch entsprechende Vorgaben der RVK an die Vermögensverwalter – an den individuellen Charakteristika der jeweiligen Anlageklasse ausgerichtet ist.
Die nachfolgenden Ausführungen dokumentieren – nach Anlageklassen differenziert – die bereits umgesetzten Maßnahmen für eine nachhaltige Kapitalanlage:
- Zinsträger – Direktbestand
Die RVK verwenden in dieser Anlageklasse generell die folgenden Ausschlusskriterien:
Ausschluss von Staaten, die
- gegen Bürger- und politische Rechte verstoßen,
- hohe Korruptionsrisiken aufweisen,
- nicht friedfertig sind oder
- das Paris Agreement nicht ratifiziert haben.
Ausschluss von Unternehmen, die
- schwere Verstöße gegen den UN Global Compact aufweisen,
- geächtete Waffen herstellen oder vertreiben,
- einen signifikanten Anteil ihres Umsatzes im Zusammenhang mit Kohle erwirtschaften oder
- einen CO2-Fußabdruck von mehr als 4.350 Tonnen CO2 Ausstoß/Mio. $ Umsatz aufweisen. - Liquide Wertpapiere im „RZVK-Fonds“
Eine zentrale Zielvorgabe der RVK an die mandatierten Vermögensverwalter, die unterschiedliche Anlageklassen innerhalb einer Masterfonds-Struktur verwalten, ist, dass sie ihre Portfolien so ausrichten, dass eine mindestens 20 % geringere CO2-Intensität gegenüber dem jeweiligen Vergleichsindex erreicht wird. Darüber hinaus haben die RVK den Vermögensverwaltern aufgegeben, im Rahmen ihrer Investitionsprozesse weitere Nachhaltigkeitsaspekte und Umsetzungsstrategien zu berücksichtigen. - Immobilien
Die RVK beschäftigen sich derzeit auf konzeptioneller Ebene intensiv mit der Frage einer sinnvollen und angemessenen Berücksichtigung des Themas „Nachhaltigkeit“ im Bereich Immobilien. Zielsetzung ist dabei, geeignete Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, die dem hohen Anteil an Bestandsimmobilien und der Heterogenität des Portfolios angemessen gerecht werden.
- Privatmärkte:
Die von den RVK in der Anlageklasse „Privatmärkte“ mandatierten Vermögensverwalter beschäftigen sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit und sind in einschlägigen Organisationen und Initiativen aktive Mitglieder (z.B. UN Principles for Responsible Investment -UN PRI-). Nachhaltigkeit ist insoweit bereits initial in den Investitionsprozessen der mandatierten Vermögensverwalter verankert und wird darüber hinaus über eine positive Einflussnahme auf die investierten Unternehmen und einer daraus resultierenden Vermeidung nachhaltigkeitsbezogener Risiken gestärkt.
Aufgrund der an die Vermögensverwalter erteilten differenzierten Vorgaben zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien einerseits und des hohen Diversifizierungsgrads in der Kapitalanlage der RVK andererseits liegt eine hohe Exponierung zu Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage der RVK derzeit nicht vor.
Durch regelmäßige Überprüfungen der Maßnahmen zur Nachhaltigkeit, die Umsetzung ggf. notwendiger Anpassungen sowie ein umfassendes Controlling der Vermögensallokation ist es gleichermaßen Anspruch und Ansporn für die RVK, eine erfolgreiche Kapitalanlage auch künftig unter Beachtung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sicherzustellen.