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Wichtige Änderungen beim Kindergeld ab Januar 2018

Bereich: Personalentgelte

Die Antragsfrist für die Nachzahlung von Kindergeld ist verkürzt worden. Bei Kindergeldanträgen, die nach dem 31.12.2017 bei der Familienkasse eingehen, wird das Kindergeld rückwirkend längstens für die letzten sechs Monate vor dem Eingang des Antrags bei der zuständigen Familienkasse nachgezahlt.

Die bisherige Regelung, Kindergeld rückwirkend bis zu vier Jahren auszuzahlen, wird damit ab dem 01.01.2018 aufgegeben.

Wir empfehlen daher die Anträge zeitnah zu stellen; fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Rechtsgrundlage ist der ab 01.01.2018 geltende § 66 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit dem Wortlaut: „Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“

Erhöhung des Kindergelds

Das monatliche Kindergeld wird ab Januar 2018 um zwei Euro erhöht.

Der Anspruch beträgt dann für

  • das erste und zweite Kind jeweils 194 Euro,
  • das dritte Kind 200 Euro und für
  • das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro monatlich.

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