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Erhöhung der Besoldung und Versorgung im Land NRW rückwirkend ab April 2017 um 2,0 %.

Bereich: Personalentgelte

Das Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 für das Land Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Bezüge ab 01.04.2017 um 2,0 % und ab 01.01.2018 um weitere 2,35 % vor.

Mit den Bezügen für Mai 2017 werden die Rheinischen Versorgungskassen die erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab April 2017 auszahlen. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung im Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2017/2018 NRW.

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