Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Besoldung 2003 und 2004 in NRW verfassungsgemäß

Bereich: Personalentgelte

Mit Beschluss vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen A 9 in 2003 und 2004 bzw. A 12 und A 13 im Jahr 2003 in NRW verfassungskonform sind.

Im Rahmen einer Gesamtschau spreche keiner der auf der ersten Prüfungsstufe zu betrachtenden Parameter dafür, dass die betreffenden Bezüge verfassungsrechtlich nicht mehr akzeptabel gewesen seien. Sonstige Gründe für eine evidente Unangemessenheit der Besoldung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Auch ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Besoldungskürzung liege nicht vor.

Zurück