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Aktuelles

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Mai 2024

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) zum 1. Mai 2024 erhöht.

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - März 2022

Im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Anlage 3 zu § 22 BVO Rheinland-Pfalz sind die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilmittel und Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapie) erhöht, Behandlungen konkretisiert und neue Leistungen aufgenommen worden.

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Juli 2021

Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist durch die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 3. Mai 2021 (GVBl. S. 309) zum 1. Oktober 2020 und 1. Juli 2021 geändert worden.

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - Januar 2021

Berücksichtigungsfähigkeit von Ehepartnern und Lebenspartnern ab dem 01.01.2021

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - 2019/2018

Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist durch die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2018 (GVBl. S. 199) zum 01.10.2018 und 01.01.2019 geändert worden.

Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz - 2017

Das Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz ist zum 01.09.2016 sowie zum 01.01.2017 geändert worden. Nachstehend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben.