Erweiterte ambulante Physiotherapie
Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
(Heilbehandlung gemäß § 4j und Anlage 5 zur BVO)
Stand: Mai 2023
Definition
Die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine intensive physiotherapeutische Behandlung, bestehend aus Krankengymnastik, physikalischer Therapie und medizinischer Trainingstherapie.
Voraussetzungen und Umfang der Beihilfefähigkeit
Aufwendungen für eine Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) sind unter den in Abschnitt 2 der Anlage 5 zur BVO genannten Voraussetzungen beihilfefähig.
Als beihilfenrechtlich angemessen sind nur die in der Anlage 5 Abschnitt 1 Nummer 16 genannten Höchstbeträge. Diese können zum jeweiligen persönlichen Bemessungssatz als beihilfefähig anerkannt werden.
Die Anlage 5 zur BVO finden Sie hier: BVO NRW
Rechtliche Hinweise
Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfe geben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dieses Merkblatt nur eine begrenzte Übersicht der umfangreichen Bestimmungen geben kann. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten.
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