Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Erweiterte ambulante Physiotherapie

Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)

(Heilbehandlung gemäß § 4j und Anlage 5 zur BVO)

Stand: Mai 2023

Definition

Die Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine intensive physiotherapeutische Behandlung, bestehend aus Krankengymnastik, physikalischer Therapie und medizinischer Trainingstherapie.

Voraussetzungen und Umfang der Beihilfefähigkeit

Aufwendungen für eine Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) sind unter den in Abschnitt 2 der Anlage 5 zur BVO genannten Voraussetzungen beihilfefähig.
Als beihilfenrechtlich angemessen sind nur die in der Anlage 5 Abschnitt 1 Nummer 16 genannten Höchstbeträge. Diese können zum jeweiligen persönlichen Bemessungssatz als beihilfefähig anerkannt werden.
Die Anlage 5 zur BVO finden Sie hier: BVO NRW

Rechtliche Hinweise

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Beihilfe geben. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dieses Merkblatt nur eine begrenzte Übersicht der umfangreichen Bestimmungen geben kann. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten.

Kundenservice

Sie erreichen uns telefonisch

  • täglich von 10:00 bis 11:00 Uhr
  • zusätzlich montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr

unter +49 221 8273-4477.

oder über unser Kontaktformular unter https://versorgungskassen.de/kontakt.html

Gerne können Sie uns auch ein Fax senden unter: +49 221 8284-3686

Herausgegeben von:

Rheinische Versorgungskassen
Mindener Straße 2
50679 Köln
www.versorgungskassen.de