Information der Beihilfekasse zur Anforderung von Abschlägen zu Beihilfeanträgen
Bereich: Beihilfen
Auf unserer Internetseite www.versorgungskassen.de haben Sie ab sofort die Möglichkeit, formlos eine Abschlagszahlung zu Ihrem bei uns eingegangenen und noch nicht bearbeiteten Beihilfeantrag anzufordern.
Voraussetzung für die Anforderung eines Abschlags ist, dass Sie eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Beihilfeantrag erhalten haben. Auf dieser Eingangsbestätigung finden Sie Ihre Geschäftspartnernummer und die Vorgangsnummer des Antrags. Diese Daten benötigen Sie, um den Abschlag online anfordern zu können.
Der erstmalige Versand der Eingangsbestätigungen erfolgt ab dem 31.01.2017. Näheres können Sie der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag entnehmen.