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Änderungen im Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2019

Bereich: Beihilfen

Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist durch die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2018 (GVBl. S. 199) zum 01.10.2018 und 01.01.2019 geändert worden.

Die Neuregelungen sind grundsätzlich für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 30.09.2018 beziehungsweise 31.12.2018 entstanden sind. Nachstehend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben.
Zur rechtssicheren Beurteilung von Einzelfällen wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an unseren Kundenservice unter 0221/8273-4476.

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