Änderungen im Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2017
Bereich: Beihilfen
Durch eine Vorgriffsregelung (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A - 416 - vom 22.11.2016) haben die wesentlichen Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zeitgerecht Einzug in die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz gehalten. Bereits zum 01.09.2016 haben sich u. a. die Regelungen zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen in Privatkliniken sowie von Fahrtkosten geändert.
Auf unserer Internetseite Beihilfen, Rheinland-Pfalz, Aktuelles erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz.