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Änderungen im Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz ab dem 01.01.2017

Bereich: Beihilfen

Durch eine Vorgriffsregelung (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - P 1820 A - 416 - vom 22.11.2016) haben die wesentlichen Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zeitgerecht Einzug in die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz gehalten. Bereits zum 01.09.2016 haben sich u. a. die Regelungen zur Beihilfefähigkeit von Behandlungen in Privatkliniken sowie von Fahrtkosten geändert.

Auf unserer Internetseite Beihilfen, Rheinland-Pfalz, Aktuelles erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz.

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