Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2019
Bereich: Beihilfen
Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen ist durch die Neunte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 6. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 644) zum 01.01.2019 geändert worden.
Die Neuregelungen sind grundsätzlich für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 entstanden sind. In der beigefügten Datei finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Zur rechtssicheren Beurteilung von Einzelfällen wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an unseren Kundenservice unter 0221/8273-4477.