Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2016
Bereich: Beihilfen
Durch die Sechste Änderungsverordnung vom 01.12.2015 (GV. NRW. Nr. 47 S. 844) ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - BVO NRW - mit Wirkung vom 01.01.2016 geändert worden.
Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen wurden die ab Januar 2016 geltenden Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II auf das Beihilfenrecht NRW übertragen. Auch die Beihilfefähigkeit von Zahnimplantaten und wissenschaftlich nicht oder noch nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wurde neu gefasst.
Die Änderungen gelten ausnahmslos für Aufwendungen, die nach dem 31.12.2015 entstanden sind.
Auf der Seite Aktuelles (Beihilfen, Nordrhein-Westfalen) erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen der Beihilfenverordnung NRW.