Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Änderungen im Beihilfenrecht NRW ab dem 01.01.2015

Bereich: Beihilfen

Am 22.12.2014 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. NR. 41 S. 889 bis 910) die Fünfte Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW vom 10.12.2014 veröffentlicht worden.

Inhaltlich ergeben sich gegenüber der bisherigen Beihilfenverordnung NRW einige Neuerungen, die Sie der angefügten PDF-Datei entnehmen können.

Die aufgelisteten Punkte sollen Ihnen einen ersten Überblick zu den Änderungen geben; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass stets nur die notwendigen und angemessenen Kosten als beihilfefähig anerkannt werden können. Dies gilt auch dann, wenn keine besondere Begrenzungs- oder Ausschlussregelung in der Beihilfenverordnung NRW enthalten ist.

Zurück