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Hinweise zum Antrag

Erläuterungen:

Wann kann ich den Kurzantrag verwenden und wann muss ich den ausführlichen Antrag (Langantrag) verwenden?
Wenn sich bei einem der genannten Beispiele Änderungen Ihrer für die Beihilfe relevanten Daten
oder die Ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen ergeben haben, verwenden Sie bitte den Langantrag. Insbesondere Änderungen beim Einkommen der Ehepartnerin/eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder beim Familienzuschlag/Kindergeld können den Anspruch auf Beihilfe beeinflussen.
Es genügt, nur die Felder anzukreuzen und auszufüllen, bei denen sich Änderungen ergeben haben. Bitte legen Sie auch die entsprechenden Nachweise bei.

Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen bei uns telefonisch nach.

Allgemeine Angaben:
Änderung des Familienstandes
Änderung der Besoldungs-, Entgelt- oder Vergütungsgruppe
Beginn und Ende von Ausbildungsverhältnissen
Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen
Beginn und Ende von Versicherungsverhältnissen (z.B. Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und umgekehrt, Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung von einer Familiensicherung in eine eigenständige Versicherung oder Wechsel von einer freiwilligen Versicherung in eine Pflichtversicherung)
Abordnung und Versetzung, bei Lehrkräften auch Wechsel der Schule
Beginn und Ende von Beurlaubungen oder Elternzeit
Beginn und Ende von Elternzeit
Beginn und Ende von Teilzeitbeschäftigungen (auch Altersteilzeit)
Änderungen beim Umfang von Teilzeitbeschäftigungen (auch Altersteilzeit)
Änderungen und/oder Wegfall bei der Zahlung des Familienzuschlags oder vergleichbarer Leistungen
Eintritt in den Ruhestand
Geburts-, Adoptions-, oder Todesfälle
Anderweitige Beihilfeberechtigungen
Beginn von Rentenzahlungen
Änderungen bei Beitragszuschüssen zur Krankenversicherung, insbesondere bei der Beitragsentlastung zur Krankenversicherung der Rentner
Änderung bei den Einkünften der Ehepartnerin/eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners. Beachten Sie hierbei bitte die maßgebliche Einkommensgrenze. Als Einkommen zählen nicht nur Erwerbseinkünfte, sondern auch andere Einkunftsarten.

Zusatzversicherungen:
Wenn Sie Aufwendungen geltend machen, die im Ausland entstanden sind, benötigen wir Angaben, ob ein Anspruch auf Leistungen einer Auslandskrankenversicherung besteht. Gegebenenfalls benötigen wir Nachweise über die Höhe der Versicherungsleistung.
Das Gleiche gilt auch für alle anderen Zusatzversicherungen, etwa für Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Krankenhaus, Heilpraktiker usw.

Unfälle, Verbrechen oder andere schädigende Ereignisse:
Sofern Aufwendungen aufgrund von Unfällen, Verbrechen oder anderen schädigenden Ereignissen entstanden sind, legen Sie bitte die "Anlage Unfall“ bei.