Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022
Bereich: Beamtenversorgung
Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (unter anderem wurde der Grundfreibetrag angehoben) ist es zu einer rückwirkenden Änderung des Lohnsteuerabzugs ab 1. Januar 2022 gekommen.
Die Rheinischen Versorgungskassen haben die Korrekturen mit den Versorgungsbezügen für Monat Juli 2022 veranlasst.