Wir möchten unseren Internet-Auftritt für Sie weiter optimieren und nutzen deshalb Cookies und das Analyse-Programm Piwik. Mit Ihrer Zustimmung dazu helfen Sie uns, den Webauftritt für die Besucher zu verbessern. Vielen Dank dafür!
zustimmen
Zu unserer Datenschutzerklärung gelangen Sie mit dem Klick [Weiterlesen]
schließen

Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs 2022

Bereich: Beamtenversorgung

Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (unter anderem wurde der Grundfreibetrag angehoben) ist es zu einer rückwirkenden Änderung des Lohnsteuerabzugs ab 1. Januar 2022 gekommen.
Die Rheinischen Versorgungskassen haben die Korrekturen mit den Versorgungsbezügen für Monat Juli 2022 veranlasst.

Zurück