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Lohnsteuerbescheinigung 2020

Bereich: Beamtenversorgung

Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind nach § 41 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, für die von ihr betreuten Versorgungsfälle nach Ablauf eines Kalenderjahres der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg insbesondere die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge und Steuerabzüge des Vorjahres zu melden.

Zwischenzeitlich sind die Daten für das Jahr 2020 von den RVK an die Finanzverwaltung gemeldet und den Versorgungsberechtigten im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ELSTER) eine Aufstellung ihrer an die Finanzverwaltung gemeldeten Steuerabzüge 2020 zugesandt worden.

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