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Lohnsteuerbescheinigung 2019

Bereich: Beamtenversorgung

Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind nach § 41 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, für die von ihr betreuten Versorgungsfälle nach Ablauf eines Kalenderjahres der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg insbes. die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge und Steuerabzüge des Vorjahres zu melden.

Nachdem die Daten für das Jahr 2019 zwischenzeitlich an die Finanzverwaltung gemeldet worden sind, erhalten Sie im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (ELSTER) von den RVK bis ca. Ende Februar 2020 unaufgefordert eine Aufstellung Ihrer an die Finanzverwaltung gemeldeten Steuerabzüge 2019.

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