Lohnsteuerbescheinigung 2018
Bereich: Beamtenversorgung
Die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) sind nach § 41 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz verpflichtet, für die von ihr betreuten Versorgungsfälle nach Ablauf eines Kalenderjahres der Finanzverwaltung auf elektronischem Weg insbesondere die steuerpflichtigen Versorgungsbezüge und Steuerabzüge des Vorjahres zu melden. Nachdem die Daten für das Jahr 2018 zwischenzeitlich an die Finanzverwaltung gemeldet worden sind, haben die RVK die sogenannten „Lohnsteuerbescheinigungen“ für 2018 Anfang Februar 2019 erstellt und an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verschickt.