Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW verabschiedet
Bereich: Beamtenversorgung
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz NRW vom 14.06.2016 ist in wesentlichen Teilen zum 01.07.2016 in Kraft getreten.
Hierdurch haben sich insbesondere die Paragraphenbezeichnungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes geändert. Auch inhaltliche Änderungen wie beispielsweise die wieder eingeführte Ruhegehaltfähigkeit der Feuerwehrzulage wurden von den Rheinischen Versorgungskassen bereits umfänglich berücksichtigt.
Das neue Beamtenversorgungsgesetz finden Sie zum Nachlesen hier: www.recht.nrw.de