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Besoldung- und Versorgungsanpassung RLP 2015

Bereich: Beamtenversorgung

Aufgrund des Entwurfs eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015/2016 soll die Besoldung und Versorgung rückwirkend ab März 2015 um 2,1 % erhöht werden.

Die Rheinischen Versorgungskassen werden die entsprechenden Beträge vorbehaltlich einer späteren gesetzlichen Regelung an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit den Bezügen des Monats August als Vorgriffszahlungen erbringen. Die Erhöhungsbeträge für die Monate ab März 2015 werden gleichzeitig nachgezahlt.

Um eine zügige Bearbeitung zu fördern, bitten wir Sie, von telefonischen Nachfragen vorerst abzusehen.

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