Besoldung 2003 und 2004 in NRW verfassungsgemäß
Bereich: Beamtenversorgung
Mit Beschluss vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 - hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen A 9 in 2003 und 2004 bzw. A 12 und A 13 im Jahr 2003 in NRW verfassungskonform sind.
Im Rahmen einer Gesamtschau spreche keiner der auf der ersten Prüfungsstufe zu betrachtenden Parameter dafür, dass die betreffenden Bezüge verfassungsrechtlich nicht mehr akzeptabel gewesen seien. Sonstige Gründe für eine evidente Unangemessenheit der Besoldung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Auch ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Besoldungskürzung liege nicht vor.
Die seinerzeit eingelegten Widersprüche haben damit ihre Erledigung gefunden. Die Widerspruchsführer werden von den Rheinischen Versorgungskassen noch dementsprechend informiert.