Anpassung der Versorgungsbezüge NRW
Bereich: Beamtenversorgung
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12. Juli 2019 das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen. Infolgedessen ist der bisherige Vorbehalt, unter dem die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) mit den Bezügen für Juli 2019 die Bezügeerhöhungen ab 1. Januar 2019 (um 3,2 %) gezahlt haben, entfallen.