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Anpassung der Versorgungsbezüge NRW

Bereich: Beamtenversorgung

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 12. Juli 2019 das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen. Infolgedessen ist der bisherige Vorbehalt, unter dem die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) mit den Bezügen für Juli 2019 die Bezügeerhöhungen ab 1. Januar 2019 (um 3,2 %) gezahlt haben, entfallen.

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