Anpassung der Versorgungsbezüge NRW und Rheinland-Pfalz
Bereich: Beamtenversorgung
Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 beschlossen und sich mit der Zahlung von Abschlagszahlungen auf die im Entwurf ab 1. Januar 2019 vorgesehenen Bezügeerhöhungen um 3,2 % einverstanden erklärt. Mit den Bezügen für Juli 2019 werden die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) diese Abschlagszahlungen auszahlen, wobei die Zahlungen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung erfolgen.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat dagegen das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2019/2020/2021 bereits beschlossen. Infolgedessen zahlen die RVK mit den Bezügen für Juli 2019 die Bezügeerhöhungen ab 1. Januar 2019 (um 3,2 %) und zusätzlich ab 1. Juli 2019 (um 2 %) aus.