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Anpassung der Versorgungsbezüge Bund und TVöD

Bereich: Beamtenversorgung

Aufgrund des im letzten Jahr erfolgten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst bei den Kommunen und beim Bund (TVöD) vom 18. April 2018 sowie des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 / 2019 / 2020 vom 8. November 2018 haben die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) die entsprechend hiervon erfassten Versorgungsbezüge ab 1. April 2019 erhöht.

Eine weitere Anpassung nach den vorgenannten Rechtsgrundlagen ist zum März 2020 vorgesehen.

Die Länder NRW und Rheinland-Pfalz beraten aktuell eine mögliche Übertragung des vor wenigen Wochen erzielten Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TVL) auf die Beamtenbesoldung und -versorgung. Da den RVK hierzu aber noch keine weitergehenden Rechtsgrundlagen durch die jeweiligen Landesgesetzgeber vorliegen, können die Versorgungsbezüge, die auf den Beamtenversorgungsrechten der Länder NRW bzw. Rheinland-Pfalz basieren, zur Zeit noch nicht erhöht werden. 
 

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