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Sozialversicherungspflicht von Umlagen

Die Gesamtumlage ist sozialversicherungspflichtig und wird wie folgt dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt hinzugerechnet:

Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlage bis zu 100 Euro mtl.
Diese Umlage ist zunächst in ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zurückzurechnen (maximal 100 Euro: 4,25 x 100 = 2.352,94 Euro).
Von diesem Betrag ist ein Anteil in Höhe von 2,5 % abzüglich eines Freibetrags von 13,30 Euro sozialversicherungspflichtig (2.352,94 x 2,5 : 100 = 58,82 Euro - 13,30 Euro = 45,52 Euro).

Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlage oberhalb von 100 Euro mtl. und individuell versteuerte Umlage
Diese Umlagen unterliegen in vollem Umfang der Sozialversicherungspflicht.