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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024

Bereich: Zusatzversorgung

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 8. November 2023 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2024 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.

Die dort genannten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2024 sind nunmehr verbindlich, nachdem das Verordnungsverfahren abgeschlossen und die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 322 veröffentlicht worden ist. Es haben sich keine Änderungen gegenüber den in unserer Nachricht vom 8. November 2023 genannten Werten ergeben.

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