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Nachrichten

Zum 1. Januar 2024 haben mehrere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz geändert. Diese Änderung muss die Rheinische Zusatzversorgungskasse gemäß § 248 S. 3 SGB V zum 1. März 2024 umsetzen.

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen mit der Nachricht vom 8. November 2023 die maßgeblichen (vorläufigen) Werte und Zahlen 2024 in der Zusatzversorgung bekannt gegeben.

Wir haben für Sie die maßgeblichen Werte und Zahlen des Jahres 2024 in einer Übersicht zusammengestellt.

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) wird in diesem Jahr ab dem 13. Oktober mit dem Versand der Versicherungsnachweise über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung für das Jahr 2022 beginnen.

Die Betriebsrenten aus der Pflichtversicherung und die Renten aus der Freiwilligen Versicherung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) werden zum 1. Juli 2023 um ein Prozent des bisherigen Betrags erhöht.