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Rechtsform

Die Rheinischen Versorgungskassen sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eigenem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen.

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die kommunalen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NW). Leiterin der Versorgungskassen ist die Direktorin des Landschaftsverbands Rheinland in Personalunion. Die Geschäftsführerin ist in Geschäften der laufenden Verwaltung die gesetzliche Vertreterin der Rheinischen Versorgungskassen.

Selbstverwaltungsorgane sind der Verwaltungsrat für die Aufgaben Beamtenversorgung, Beihilfen, Personalentgelte und Versorgungsrücklagen sowie der Kassenausschuss für die Aufgaben der Zusatzversorgung. Beide Gremien werden vom Landschaftsausschuss nach Maßgabe der vorschlagsberechtigten Verbände jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt bzw. von der Leiterin der Kassen berufen, soweit sie die rheinland-pfälzischen Mitglieder und Versicherten vertreten.

Die aktuelle personelle Zusammensetzung der Gremien für die 13. Wahlperiode (13. März 2021 bis 12. März 2026) finden Sie hier: Verwaltungsrat und Kassenausschuss.

Die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die Rheinischen Versorgungskassen übt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aus.