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Kürzung

Treffen Versorgungsbezüge mit anderweitigen Einkünften wie Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit bzw. einer Verwendung im öffentlichen Dienst, Renten oder einem weiteren Versorgungsbezug zusammen, kann dies dazu führen, dass die Versorgungsbezüge gekürzt werden müssen.

Gleiches gilt, wenn im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens ein Versorgungsausgleich zu Lasten der Versorgungsempfängerin oder des Versorgungsempfängers begründet wurde.

Um in diesen Fällen Überzahlungen zu vermeiden, sollten Sie den Rheinischen Versorgungskassen die entsprechenden Informationen so zeitnah wie möglich zukommen lassen. Informieren Sie sich hierzu auch auf der Seite Anzeigepflichten.