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Besoldungserhöhung und Inflationsausgleich

Bereich: Beamtenversorgung

Die im Tarifvertrag der Angestellten des Bundes und der Kommunen (TVöD) getroffenen Regelungen zur Erhöhung der Entgelte sowie zur Zahlung eines sog. Inflationsausgleichs sind bislang lediglich für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übernommen worden.

Entsprechende landesgesetzliche Regelungen für kommunale Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen stehen derzeit noch aus. Sobald hierzu gesicherte Informationen vorliegen, werden wir entsprechend informieren.

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